Sie befinden sich hier: Home > Aktuelles > Steuerbonus für Handwerkerleistungen 

Suche:  

Seit 1. Januar 2009 gilt ein doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Bei Renovierung und Modernisierung 1.200 € sparen

Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können den auf 20 Prozent von 6.000 Euro verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen.

Voraussetzungen für Steuerbonus

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Dies sind beispielsweise:

Höhe des Steuerbonus

Seit 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen - also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).

Nachweise für Steuerbonus

Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen. Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich gesondert ausgewiesen sein.

Ihr Merkzettel

Für eine Übersicht der Artikel auf Ihrem Merkzettel klicken sie bitte hier.