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Die VOB – Vergabe- und Vertrags­ordnung für Bauleistungen

Das wichtigste Regelwerk, wenn es um Bauleistungen geht.

Die VOB regelt in Deutschland die vertrag­lichen Bedingungen für die Aus­führung von Bau­leistungen (VOB/Teil A) sowie die Vergabe von Bau­aufträgen durch öffentliche Auftrag­geber (VOB/Teil B).

Welche Themen regelt die VOB?

Themen wie Vergütung, Ausführungs­fristen, Unter­brechung der Aus­führung, Kündigung, Haftung, Vertrags­strafen, Abnahme und Mängel­ansprüche, die für beide Vertrags­partner größte Bedeutung haben, werden in der VOB/B geregelt.

Im Gegensatz zum BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gehen die Regeln der VOB detaillierter auf die vertrag­lichen Bedingungen im Rahmen von Bau­leistungen ein. Geregelt werden u.a. auch Verjährungs­fristen, Nach­forderungen und die Abnahme von Bau­leistungen.

Die VOB ist in drei Teile aufgeteilt:

  • VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  • VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  • VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Baupläne mit Linealen und dem großen Schriftzug „VOB“ für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.Weitere Infos über die VOB

(Downloadmöglichkeit auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat)

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